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Kindergärten in Dreis - Anschrift & Kontakt (Seite 10)

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Martinusstr. 8, 54318 Mertesdorf
Telefon:065157383
E-Mail:st-martin-mertesdorf@kita-ggmbh-trier.de
Anschrift:Im Berg 8, 54426 Berglicht
Telefon:065041525
Anschrift:Plenterstr. 8, 54536 Kröv
Telefon:065412657
E-Mail:st-remigius-kroev@kita-ggmbh-trier.de
Anschrift:Birkenweg 1, 54538 Bengel
Telefon:065322060
Anschrift:Nansenstr. 40/44a, 54634 Bitburg
Telefon:065614905
E-Mail:kita-zuckerborn@bitburg.de
Anschrift:In der Haag 14, 54298 Welschbillig
Telefon:06506205
E-Mail:st-petrus-welschbillig@kita-ggmbh-trier.de
Anschrift:Schulstr. 10, 54317 Kasel
Telefon:065152645
E-Mail:st-nikolaus-kasel@kita-ggmbh-trier.de
Anschrift:Biewerer Str. 125, 54293 Trier
Telefon:065167574
E-Mail:st-jakobus-trier@kita-ggmbh-trier.de
Anschrift:Alfbachstr. 9, 54558 Strohn
Telefon:065739275
E-Mail:kg.strohn@vgv.daun.de
Anschrift:Albachstr. 1, 54634 Bitburg
Telefon:065617966
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Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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