Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Salmaue 6, 54528 Salmtal |
Telefon: | 06578565 |
Anschrift: | Kirchstr. 17, 54518 Dreis |
Telefon: | 06578433 |
E-Mail: | st-martin-dreis@kita-ggmbh-trier.de |
Anschrift: | Schulstr. 16, 54518 Sehlem |
Telefon: | 06508917759 |
Anschrift: | Brühlstraße, 54518 Bergweiler |
Telefon: | 065715500 |
Anschrift: | Wittlicher Str. 2, 54524 Klausen |
Telefon: | 06578593 |
E-Mail: | kiga-klausen@t-online.de |
Anschrift: | Schulstr. 3, 54518 Altrich |
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Anschrift: | Kasernenstr. 37, 54516 Wittlich |
Telefon: | 065712193 |
Anschrift: | Römerstr. 80, 54516 Wittlich |
Telefon: | 065711472546 |
E-Mail: | kigavitelliusparkwil@ev-erziehungshilfe-veldenz.de |
Anschrift: | Lieserstr. 12, 54516 Wittlich |
Telefon: | 065717609 |
E-Mail: | info@kitajahnplatz.de |
Anschrift: | Moselstr. 16, 54518 Rivenich |
Telefon: | 065087575 |
Salmtal wurde schon im Jahr 1007 erstmals urkundlich erwähnt. Der Ort an der Salm gehört der Verbandsgemeinde Wittlich-Land an. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten von Salmtal zählen die...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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