Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Schneewiesenstr. 25, 55765 Birkenfeld |
Telefon: | 0678215106 |
Fax: | 0678215190 |
E-Mail: | poststelle@landkreis-birkenfeld.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Trierer Str. 49-51, 66869 Kusel |
Telefon: | 063814240 |
Fax: | 06381424440 |
E-Mail: | buergerbuero@kv-kus.de |
Anschrift: | Trierer Str. 5, 66620 Nonnweiler |
Telefon: | 068736600 |
Fax: | 0687364171 |
E-Mail: | rathaus@nonnweiler.de |
Anschrift: | Mommstraße 21-31 , 66606 St. Wendel |
Telefon: | 068518010 |
Fax: | 068518012290 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Ludwigstr. 3-5, 55469 Simmern |
Telefon: | 06761820 |
Fax: | 0676182111 |
E-Mail: | rhk@rheinhunsrueck.de |
Anschrift: | Kurfürstenstr. 16, 54516 Wittlich |
Telefon: | 06571140 |
Fax: | 06571142500 |
E-Mail: | info@bernkastel-wittlich.de |
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Rötsweiler-Nockenthal ist der Verbandsgemeinde Birkenfeld zugehörig und gliedert sich in die Ortsteile Nockenthal und Rötsweiler. Nockenthal wurde schon 1324 schriftlich dokumentiert. Die urkundliche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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