Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstr. 1, 56812 Dohr |
Telefon: | 026711313 |
Anschrift: | An der Hauptwache 9, 56812 Cochem |
Telefon: | 0267114660 |
E-Mail: | st-klaus-v-fluee-coc-brauheck@kita-ggmbh-trier.de |
Anschrift: | Unterstr. 5, 56814 Faid |
Telefon: | 026718255 |
E-Mail: | st-stephanus-faid@kita-ggmbh-trier.de |
Anschrift: | Jahnstraße, 56812 Cochem |
Telefon: | 026715982 |
E-Mail: | info@kindergarten-cochem.de |
Anschrift: | Pfirsichgarten 41, 56814 Ediger-Eller |
Telefon: | 026751787 |
E-Mail: | st-martin-ediger-eller@kita-ggmbh-trier.de |
Anschrift: | Wäldchesweg, 56812 Cochem |
Telefon: | 026717906 |
E-Mail: | st-martin-cochem-sehl@kita-ggmbh-trier.de |
Anschrift: | Schulstr. 9, 56823 Büchel |
Telefon: | 02678371 |
E-Mail: | st-simon-und-juda-buechel@kita-ggmbh-trier.de |
Dohr wurde 1210 erstmals schriftlich dokumentiert. Der Ort ist Teil der Verbandsgemeinde Cochem-Land. Seine Lage in der Eifel macht Dohr zu einem beliebten Ausflugsziel für Besucher.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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