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Anschrift: | Mainzer Str. 180, 55743 Idar-Oberstein |
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Anschrift: | Gymnasialstraße 11, 55566 Bad Sobernheim |
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E-Mail: | agsob@ko.mjv.rlp.de |
Anschrift: | Schlossgasse 32, 55232 Alzey |
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Anschrift: | Ringstraße 79, 55543 Bad Kreuznach |
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Linden in der Pfalz ist am Rand des Biosphärenreservats Pfälzerwald gelegen. Im Jahre 1363 fand Linden erstmals urkundliche Erwähnung. Überregional bekannt ist Linden durch das alljährlich...
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Als Teil des Amtsgerichts ist das Vollstreckungsgericht für die Anordnung von Vollstreckungshandlungen zuständig.
Vollstreckungsgerichte fungieren bei der Vollziehung von Arrest als Arrestgerichte. Auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsvollstreckungen kann das Vollstreckungsgericht tätig werden.
Bei Zwangsversteigerungen ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk sich das Grundstück befindet. Bei anderen Verfahren ergibt sich die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts daraus, wo das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll bzw. stattgefunden hat.
In Deutschland beschreibt das Zwangsvollstreckungsrecht die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ansprüchen eines Gläubigers. Grundlage bildet eine Betreibung bzw. ein vollstreckbarer Titel, der allgemein vom Vollstreckungsgericht ausgesprochen wird.
Bei privatrechtlichen Forderungen werden regelmäßig Gerichtsvollzieher bzw. Vollstreckungsgerichte tätig. Hingegen beschäftigt sich die Vollstreckungsbehörde allgemein mit öffentlich-rechtlichen Forderungen.
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