Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Wasserturm 5a, 56727 Mayen |
Telefon: | 0265195820 |
Fax: | 026519582400 |
E-Mail: | vermka-oeh@vermkv.rlp.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 47, 56068 Koblenz |
Telefon: | 02611293202 |
Fax: | 02611293200 |
E-Mail: | vermessungsamt@stadt.koblenz.de |
Anschrift: | Muffendorfer Str. 19-21, 53177 Bonn |
Telefon: | 02211472075 |
E-Mail: | info@geoportal.nrw.de |
Anschrift: | Berliner Platz 2, 53111 Bonn |
Telefon: | 0228772200 |
E-Mail: | kundenzentrum-geodaten@bonn.de |
Anschrift: | Jahnstraße 5, 56457 Westerburg |
Telefon: | 0266391650 |
Fax: | 0266391651150 |
E-Mail: | vermka-wwt@vermkv.rlp.de |
Anschrift: | Kaiser-Wilhelm-Platz 1, 53721 Siegburg |
Telefon: | 02241132870 |
E-Mail: | katasterauskunft@rhein-sieg-kreis.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Die urkundliche Ersterwähnung von Plaidt datiert in das Jahr 865. Der Ort an der Nette ist der Verbandsgemeinde Pellenz zugehörig. Nicht nur durch den alljährlichen Kunst- und Handwerkermarkt, sondern...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Katasteramt (auch: Vermessungsamt, Amt für Bodenmanagement, Liegenschaftsamt) ist im Allgemeinen für die Liegenschaftsvermessung und die Führung des Liegenschaftskatasters zuständig.
Das Kataster bzw. Liegenschaftskataster zu führen, ist als Hauptaufgabe des Katasteramtes anzusehen. Normalerweise umfasst das Kataster das Katasterbuch (Liegenschaftsbuch), die Flurkarte (Katasterkartenwerk) und das Katasterzahlenwerk. Für die Einsichtnahme in das Liegenschaftskataster ist ein berechtigtes Interesse gegenüber der Katasterbehörde nachzuweisen.
Eine regelmäßige Aufgabe des Katasteramtes ist die Katastervermessung. Im Zuge der Vermessung können Flurstücksgrenzen behördlich überprüft und festgelegt werden oder Nutzungsgrenzen erfasst werden. Als hoheitliche Aufgabe wird die Katastervermessung nur durch die Katasterbehörde bzw. öffentlich bestellte Vermessungsingenieure o. ä. durchgeführt.
In Deutschland sind die Vermessungsämter bzw. Katasterbehörden föderal auf Landesebene bzw. kommunaler Ebene organisiert. Trotz Einrichtungen wie dem Bundesamt für Kartographie und Geodäsie oder dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie besteht keine zentrale Stelle für das amtliche Vermessungswesen in Deutschland.
Eine wichtige Aufgabe des Vermessungsamtes ist die technische Bearbeitung von Bodenordnungsverfahren. Hierbei ist das Vermessungs- bzw. Katasteramt u. a. für Umlegungen oder Flurbereinigungen zuständig. Rechtliche Grundlagen bilden im Allgemeinen das Baugesetzbuch und das Flurbereinigungsgesetz.
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