ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Amtsgericht Auswärtige Kammern Neuwied (Arbeitsgericht)

Herrmannstr. 43, 56564 Neuwied

(2.9 Sterne, 23 Bewertungen)
Telefon:026319050
Fax:02631905260
E-Mail:poststelle.neuwied@arbg.jm.rlp.de
Änderung meldenzur Webseite  

Top 3 der häufigsten Fragen aus den Arbeitsgericht-FAQ

Weitere Fragen

Breitengrad: 50.4341515, Längengrad: 7.476853

Arbeitsgericht Neuwied: Informationen zu Amtsgericht Auswärtige Kammern Neuwied

Egal ob Adresse, Anschrift, E-Mail, Kontakt, Lage, Öffnungszeiten, Telefonnummer oder Webauftritt – hier finden Sie alles Wichtige zu Amtsgericht Auswärtige Kammern Neuwied. Neue Kontaktdaten oder Aktualisierungswünsche von Anschrift, Telefonnummern, Öffnungszeiten von Amtsgericht Auswärtige Kammern Neuwied können Sie uns über „Änderung melden“ jederzeit mitteilen.

Nicht genügend Informationen zu Amtsgericht Auswärtige Kammern Neuwied gefunden?

Zufrieden mit dem Service von ortsdienst.de?

Sie haben alle Informationen, Kontaktdaten und Öffnungszeiten zu Amtsgericht Auswärtige Kammern Neuwied problemlos auf ortsdienst.de gefunden? Dann teilen Sie uns jetzt Ihre Meinung zu unserem Portal mit, indem Sie die einzelnen Einträge auf ortsdienst.de bewerten!

Arbeitsgericht

Das Arbeitsgericht stellt normalerweise die erste Instanz bei Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber dar.

Organisation des Arbeitsgerichts

Innerhalb des Arbeitsgerichts stellt die Kammer den Spruchkörper dar. Besetzt ist die Kammer mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern.

Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

Arbeitsgerichte sind allgemein bei bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie zwischen Tarifvertragsparteien zuständig. Entsprechend dem Arbeitsgerichtsgesetz obliegen den Arbeitsgerichten auch Entscheidungen bei Streitigkeiten zwischen arbeitnehmerähnlichen Personen und ihren Auftraggebern.

Arbeitsrecht

Das deutsche Arbeitsrecht ist grundlegend für die Regelung der Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig. Man unterscheidet zwischen dem Individualarbeitsrecht (zwischen einzelnen Arbeitnehmern und Arbeitgebern) und dem kollektiven Arbeitsrecht, das bei Rechtsbeziehungen zwischen Koalitionen und Vertretungsorganen der Arbeitnehmer und Arbeitgeber greift.

Bundesarbeitsgericht

In der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit ist das Bundesarbeitsgericht (BAG) die letzte Instanz. Das BAG ist einer der fünf obersten Gerichtshöfe in Deutschland.