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Kämmereien in Rheinbreitbach - Öffnungszeiten

Info zu Kämmerei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kämmereiamt Verbandsgemeinde Unkel
3.56 km von Rheinbreitbach
Anschrift:Linzer Straße 4, 53572 Unkel
Telefon:02224180628
Fax:02224180650
E-Mail:info@vgvunkel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Rheinbreitbach

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Kämmerei Bad Honnef
2.71 km von Rheinbreitbach
Anschrift:Rathausplatz 1, 53604 Bad Honnef
Telefon:02224184131
Fax:02224184115
E-Mail:info@bad-honnef.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Di+Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 15-17 Uhr
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Kämmereiamt Remagen
5.06 km von Rheinbreitbach
Anschrift:Kirchstraße 3 , 53424 Remagen
Telefon:0264220151
Fax:026422017751
E-Mail:stadtverwaltung@remagen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 bis 12.00 Uhr und Mo, Di, Do 14.00 bis 16.00 Uhr
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Kämmereiamt Verbandsgemeinde Linz am Rhein
6.57 km von Rheinbreitbach
Anschrift:Am Schoppbüchel 5, 53545 Linz am Rhein
Telefon:02644560150
Fax:0264456018990
E-Mail:info@vg-linz.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
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Kämmerei Wachtberg
8.14 km von Rheinbreitbach
Anschrift:Rathausstraße 34, 53343 Wachtberg
Telefon:02289544132
Fax:02289544123
E-Mail:petra.kohlstock@wachtberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr, Di-Do 14-18 Uhr
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Kämmereiamt Sinzig
8.6 km von Rheinbreitbach
Anschrift:Kirchplatz 5, 53489 Sinzig
Telefon:0264240010
Fax:02642400139
E-Mail:finanzen@sinzig.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Kämmerei Rheinbreitbach
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Kämmerei

Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.

Geschichte des Kämmereiamtes

Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.

Organisation der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.

Zuständigkeiten und Aufgaben der Kämmerei

Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.

Kommunale Steuererhebung

Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.

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