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Lohnsteuerhilfe Dannstadt-Schauernheim (Seite 10)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Anton-Bruckner-Str. 18, 76227 Karlsruhe
Telefon:07215979438
E-Mail:walter.puetz@vlh.de
Anschrift:Rieslingstr. 3, 55278 Undenheim
Telefon:06737715222
E-Mail:simone.conradt-unrau@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 70, 76776 Neuburg
Telefon:07273949278
Fax:07273949279
E-Mail:bernd.degitz@vlh.de
Anschrift:Lessingstr. 9, 64560 Riedstadt
Telefon:06158916245
Fax:06158916238
E-Mail:heinrich-albert.wilhelm@vlh.de
Anschrift:Anne-Frank-Str. 34, 75015 Bretten
Telefon:07252779386
E-Mail:felix.abele@vlh.de
Anschrift:Von-Ketteler-Str. 4, 64297 Darmstadt
Telefon:061516674788
E-Mail:monika.solak@vlh.de
Anschrift:Hofacker 7, 75038 Oberderdingen
Telefon:070452602
Fax:070452829
E-Mail:udo.guertler@vlh.de
Anschrift:Rheinstr. 78, 76275 Ettlingen
Telefon:072431855035
E-Mail:hans.wunsch@vlh.de
Anschrift:Dammstr. 9, 55576 Sprendlingen
Telefon:067012020671
E-Mail:silvia.schuetz@vlh.de
Anschrift:Lindenstr. 19, 75196 Remchingen
Telefon:0723273762
Fax:07232734283
E-Mail:dieter.roser@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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