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Anschrift: | Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern |
Telefon: | 063437010 |
Fax: | 06343701705 |
E-Mail: | info@vgbza.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | An 44 Nr. 31, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 06341143120 |
E-Mail: | info@landau-land.de |
Anschrift: | Marktstraße 50, 76829 Landau in der Pfalz |
Telefon: | 06341132002 |
E-Mail: | stadtverwaltung@landau.de |
Anschrift: | Messplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels |
Telefon: | 06346301208 |
Fax: | 06346301200 |
E-Mail: | info@annweiler.rlp.de |
Anschrift: | Gartenstraße 8, 76870 Kandel |
Telefon: | 07275960300 |
Fax: | 072759605300 |
E-Mail: | info@vg-kandel.de |
Anschrift: | Obere Hauptstraße 2, 76863 Herxheim |
Telefon: | 07276501201 |
Fax: | 07276501250 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Niederhorbach wurde 1219 erstmals schriftlich dokumentiert. Der Ort liegt zwischen dem Biosphärenreservat Pfälzerwald und dem Rhein im Landkreis Südliche Weinstraße. Besonders attraktiv für Besucher ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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