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Anschrift: | Schulstraße 29, 66994 Dahn |
Telefon: | 063919196150 |
Fax: | 063919196199 |
E-Mail: | info@dahner-felsenland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 063318720 |
Fax: | 06331872100 |
E-Mail: | info@pirmasens-land.de |
Anschrift: | Ringstraße 68-70, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 06331842800 |
Fax: | 06331842531 |
E-Mail: | info@pirmasens.de |
Anschrift: | Schulstraße 4, 76846 Hauenstein |
Telefon: | 063929150 |
Fax: | 06392915166 |
E-Mail: | info@hauenstein.de |
Anschrift: | Am Rathaus 9, 66976 Rodalben |
Telefon: | 06331234114 |
Fax: | 06331234105 |
E-Mail: | info@rodalben.de |
Anschrift: | Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern |
Telefon: | 063437010 |
Fax: | 06343701705 |
E-Mail: | info@vgbza.de |
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Fischbach bei Dahn liegt im Landkreis Südwestpfalz, im Pfälzerwald Wasgau am Saarbach. Gegliedert ist Fischbach bei Dahn in Fischbach und Petersbächel. Besichtigt werden können unter anderem das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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