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Anschrift: | Schulstraße 29, 66994 Dahn |
Telefon: | 063919196160 |
Fax: | 063919196199 |
E-Mail: | info@dahner-felsenland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schulstraße 4, 76846 Hauenstein |
Telefon: | 063929150 |
Fax: | 06392915166 |
E-Mail: | info@hauenstein.de |
Anschrift: | Königstraße 61, 76887 Bad Bergzabern |
Telefon: | 063437010 |
Fax: | 06343701705 |
E-Mail: | info@vgbza.de |
Anschrift: | Messplatz 1, 76855 Annweiler am Trifels |
Telefon: | 06346301208 |
Fax: | 06346301200 |
E-Mail: | info@annweiler.rlp.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 19, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 063318720 |
Fax: | 06331872100 |
E-Mail: | info@pirmasens-land.de |
Anschrift: | Ringstraße 68-70, 66953 Pirmasens |
Telefon: | 06331842263 |
Fax: | 06331842804 |
E-Mail: | info@pirmasens.de |
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Rumbach ist Teil der Verbandsgemeinde Dahner Felsenland im Pfälzerwald. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten befinden sich in Rumbach, wie zum Beispiel die romanische Wehrkirche. Mehrmals wurde Rumbach im...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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