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Kindergärten in Longen - Anschrift & Kontakt

Info zu Kindergarten: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Martinstr. 2a, 54338 Riol
Telefon:065028354
E-Mail:st-martin-riol@kita-ggmbh-trier.de
Anschrift:Maximinstr. 19, 54338 Longuich
Telefon:065025248
E-Mail:st-laurentius-longuich@kita-ggmbh-trier.de
Anschrift:Deierbachstr. 23, 54346 Mehring
Telefon:065023334
E-Mail:st-medardus-mehring@kita-ggmbh-trier.de
Anschrift:Klosterstr. 14a, 54338 Schweich
Telefon:065025190
E-Mail:st-martin-schweich@kita-ggmbh-trier.de
Anschrift:Im Brühl 2, 54341 Fell
Telefon:065022196
E-Mail:st-martin-fell@kita-ggmbh-trier.de
Anschrift:Bahnhofstr. 76, 54338 Schweich
Telefon:06502988362
E-Mail:kila.schweich@ipcon.de
Anschrift:Hauptstr. 30, 54338 Pölich
Telefon:065073484
Anschrift:Maximinerhof 6, 54338 Detzem
Telefon:065074779
Anschrift:Zum Meulenwald 9, 54338 Schweich
Telefon:065022330
E-Mail:angela-merici-schweich@kita-ggmbh-trier.de
Anschrift:Zum Meulenwald 10, 54338 Schweich
Telefon:0650220305
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Kindergarten

Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.

Aufgaben der KITA

Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.

Geschichte des Kindergartens

Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.

Rechtsanspruch auf KITA-Plätze

Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.

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