Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Kyllweg 1, 54568 Gerolstein |
Telefon: | 06591131017 |
Fax: | 06591139000 |
E-Mail: | post@gerolstein.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Burgstraße 6, 54576 Hillesheim |
Telefon: | 06591130 |
Fax: | 06597139000 |
E-Mail: | post@hillesheim.de |
Anschrift: | Tiergartenstraße 54, 54595 Prüm |
Telefon: | 06551943401 |
Fax: | 06551943133 |
E-Mail: | poststelle@vg-pruem.de |
Anschrift: | Hauptstraße 23, 53949 Dahlem |
Telefon: | 0244795550 |
Fax: | 02447955555 |
E-Mail: | buergermeister@dahlem.de |
Anschrift: | Leopoldstraße 29, 54550 Daun |
Telefon: | 065929390 |
Fax: | 06592939200 |
E-Mail: | info@vgv.daun.de |
Anschrift: | Rathausplatz 16, 53945 Blankenheim |
Telefon: | 0244987121 |
Fax: | 0244987199 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Duppach in der Eifel ist der Verbandsgemeinde Gerolstein zugehörig. Der Ort liegt nur etwa 13 km entfernt von Prüm. Sehenswert sind unter anderem die alte Friedhofskapelle von 1330, der Sauerbrunnen und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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