Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bahnhofstraße 10, 56422 Wirges |
Telefon: | 02602689225 |
Fax: | 02602689177 |
E-Mail: | standesamt@wirges.de |
Anschrift: | Peter-Altmeier-Platz 1, 56410 Montabaur |
Telefon: | 026021240 |
Fax: | 02602124238 |
E-Mail: | kreisverwaltung@westerwaldkreis.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Konrad-Adenauer-Platz 8, 56410 Montabaur |
Telefon: | 02602126120 |
Fax: | 02602126344 |
E-Mail: | info@montabaur.de |
Anschrift: | Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach |
Telefon: | 0262386145 |
Fax: | 0262386101 |
E-Mail: | info@ransbach-baumbach.de |
Anschrift: | Gerichtsstraße 1, 56414 Wallmerod |
Telefon: | 06435508226 |
Fax: | 06435508750 |
E-Mail: | poststelle@wallmerod.de |
Anschrift: | Am Saynbach 5-7, 56242 Selters |
Telefon: | 0262676437 |
Fax: | 0262676420 |
E-Mail: | info@selters-ww.de |
Anschrift: | Rathausstraße 48, 56203 Höhr-Grenzhausen |
Telefon: | 026241040 |
Fax: | 0262410489 |
E-Mail: | poststelle@hoehr-grenzhausen.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Nördlich von Montabaur befindet sich Bannberscheid. 1211 hatte der Ort seine urkundliche Ersterwähnung. Lange Zeit war die Historie von Bannberscheid durch den Bergbau geprägt.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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