Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gartenstraße 11, 57627 Hachenburg |
Telefon: | 02662801214 |
Fax: | 02662801260 |
E-Mail: | info@hachenburg-vg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Neuwieder Straße 7, 56269 Dierdorf |
Telefon: | 026892910 |
Fax: | 026892911800 |
E-Mail: | info@vg-dierdorf.de |
Anschrift: | Am Saynbach 5-7, 56242 Selters (Westerwald) |
Telefon: | 026267640 |
Fax: | 0262676420 |
E-Mail: | info@selters-ww.de |
Anschrift: | Hauptstrasse 13, 56305 Puderbach |
Telefon: | 02684858150 |
Fax: | 02684858199 |
E-Mail: | rathaus@puderbach.de |
Anschrift: | Rathausstraße 13, 57610 Altenkirchen (Westerwald) |
Telefon: | 0268185252 |
Fax: | 0268185452 |
E-Mail: | rathaus@vg-altenkirchen.de |
Anschrift: | Rheinstraße 50, 56235 Ransbach-Baumbach |
Telefon: | 0262386151 |
Fax: | 0262386101 |
E-Mail: | info@ransbach-baumbach.de |
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1247 wurde Mündersbach zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Die Gemeinde liegt zwischen Hachenburg und Herschbach. Die Landschaft rund um die „Sieben Buchen“ ist sehr reizvoll.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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