Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Wilhelm-Heinrich-Straße 36, 66564 Ottweiler |
Telefon: | 068249060 |
Fax: | 068249061288 |
E-Mail: | info@landkreis-neunkirchen.de |
Anschrift: | Don-Bosco-Straße 1, 66119 Saarbrücken |
Telefon: | 0681115 |
E-Mail: | lua@lua.saarland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstr. 27, 66571 Eppelborn |
Telefon: | 06881969258 |
Fax: | 06881969222 |
E-Mail: | gemeinde@eppelborn.de |
Anschrift: | Rathausstr. 7-11, 66578 Schiffweiler |
Telefon: | 0682167823 |
Fax: | 0682167848 |
E-Mail: | gemeinde@schiffweiler.de |
Anschrift: | Illingerstr. 7, 66564 Ottweiler |
Telefon: | 06824300836 |
Fax: | 06824300866 |
E-Mail: | info@ottweiler.de |
Anschrift: | Mommstraße 21-31, 66606 Sankt Wendel |
Telefon: | 068518010 |
Fax: | 068518012290 |
E-Mail: | info@lkwnd.de |
Anschrift: | Marienstraße 20, 66606 Sankt Wendel |
Telefon: | 068518091922 |
Fax: | 068518092199 |
E-Mail: | umweltamt@sankt-wendel.de |
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Illingen im Landkreis Neunkirchen ist ein staatlich anerkannter Erholungsort und gilt als Zentrum im Illtal. Schon 893 v. Chr. wurde der Ort urkundlich erwähnt und ist heute vor allem für seine Sammlung...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Umweltamt ist für den Vollzug des Umweltrechts zuständig. Als untere Verwaltungsbehörde ist das Umweltamt allgemein für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen zuständig.
Umweltämter sind regelmäßig als Fachabteilungen den kreisfreien Städten und Landkreisen zugeordnet. Übergeordnet sind die Umweltministerien der Länder bzw. die Regierungspräsidien.
Das Umweltamt ist oft als Untere Naturschutzbehörde für folgende Aufgaben zuständig: Landschaftsplanung, Abfallentsorgung, Boden- und Gewässerschutz, Naturschutz, Immissionsschutz sowie Tierschutz.
Der Begriff Naturschutz umfasst normalerweise den Biotopschutz und Artenschutz. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz soll der Naturschutz die Landschaft und Natur durch deren Eigenwert und als Lebensgrundlage des Menschen erhalten.
Der Schutz von Gewässern (insb. Oberflächengewässer, Grundwasser) dient dem Schutz von aquatischen Ökosystemen sowie der Reinhaltung von Wasser als Trink- und Brauchwasser. Im Rahmen des Gewässerschutzes sind u. a. Abwasserab- und einleitungen zu prüfen und schädliche Bestandteile (z. B. Düngemittel, Pflanzenschutzmittel) zu regulieren.
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