Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Waldackerstr. 34, 34630 Sachsenhausen |
Telefon: | 06696911712 |
E-Mail: | christian.viehmeier@vlh.de |
Anschrift: | Stormstr. 3, 36329 Romrod |
Telefon: | 066368628 |
E-Mail: | beate.damrath@vlh.de |
Anschrift: | Gemündener Str. 56, 35066 Frankenberg |
Telefon: | 064514659 |
Fax: | 06451240330 |
E-Mail: | horst.klem@vlh.de |
Anschrift: | Auf der Warte 18, 35066 Frankenberg |
Telefon: | 064513537 |
E-Mail: | sabine.debus@vlh.de |
Anschrift: | Talstr. 19, 35239 Steffenberg |
Telefon: | 06464911223 |
E-Mail: | thomas.konitzer@vlh.de |
Anschrift: | Spenerweg 15, 35394 Gießen |
Telefon: | 064149410583 |
Fax: | 064149410581 |
E-Mail: | winfried.doerr@vlh.de |
Anschrift: | Eisenkauter Weg 9, 35410 Hungen |
Telefon: | 06402519264 |
E-Mail: | dieter.stark@vlh.de |
Anschrift: | Krofdorfer Str. 16, 35452 Heuchelheim |
Telefon: | 064165187 |
E-Mail: | heiko.damm@vlh.de |
Anschrift: | Am Waldweg 12, 35415 Pohlheim |
Telefon: | 064049285950 |
E-Mail: | alexandra.pracht@vlh.de |
Anschrift: | Jahnstr. 5, 35582 Wetzlar |
Telefon: | 06419203800 |
Fax: | 06419203718 |
E-Mail: | michael.kunze@vlh.de |
Im saarländischen Landkreis Neunkirchen befindet sich die Gemeinde Kirchhain. Zu besichtigen gibt es neben einer reizvollen Umgebung vor allen den idyllischen Ortskern. Die Dorfkirche stammt vermutlich aus...
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Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.
Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.
Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.
Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.
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