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Anschrift: | Bördestraße 8, 39167 Irxleben |
Telefon: | 0392047810 |
Fax: | 039204781450 |
E-Mail: | info@hohe-boerde.de |
Anschrift: | Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472400 |
Fax: | 0390449008 |
E-Mail: | kreisverwaltung@landkreis-boerde.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Große Straße 9/10, 39326 Niedere Börde |
Telefon: | 03920288404 |
Fax: | 03920288413 |
E-Mail: | standesamt@niedere-boerde.de |
Anschrift: | Markt 1-2, 39164 Wanzleben |
Telefon: | 03920944726 |
Fax: | 03920944777 |
E-Mail: | ema@wanzleben-boerde.de |
Anschrift: | Zimmermannplatz 2, 39365 Eilsleben |
Telefon: | 03940991638 |
Fax: | 039409398 |
E-Mail: | info@obere-aller.de |
Anschrift: | Markt 20-22, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 039044792140 |
Fax: | 039044792141 |
E-Mail: | standesamt@haldensleben.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 22, 39179 Barleben |
Telefon: | 0392035652125 |
Fax: | 03920356552125 |
E-Mail: | office@barleben.de |
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Eichenbarleben befindet sich in der Magdeburger Börde, unweit von Irxleben und ist ein Ortsteil von Hohe Börde. Die Historie des Ortes war lange Zeit durch die Familie von Alvensleben geprägt. So auch ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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