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Fahrschule in Neudorf (Harzgerode) im Branchenbuch


Fahrschule Kath - Bettina Zeuchner im Branchenbuch Ballenstedt

Lindenallee 5, 06493 Ballenstedt


039483 8631

https://www.fahrschule-kath.de/


Der Gewerbeeintrag Fahrschule Kath - Bettina Zeuchner in Neudorf (Harzgerode) ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Fahrschule.

Fahrschule Kath - Bettina Zeuchner

Über 30 Jahren sind wir Ihre Fahrschule im Harz

Fahrschule Kath - Bettina Zeuchner in Ballenstedt ist Ihre Anlaufstelle für die Führerscheinklassen A, B, BE, C und T, sowie die Erste Hilfe Ausbildung.

Führerscheinausbildung ist Vertrauenssache und eben diesem Vertrauen werden wir gegenüber unseren Schülerinnen und Schülern seit über 30 Jahren gerecht. In unserer individuell abgestimmten Ausbildung zählt immer die/der Einzelne die/den wir erfolgreich zur Führerscheinprüfung begleiten.

Anschrift

StraßeLindenallee 5
PLZ, Ort06493 Ballenstedt
Koordinaten51.7158,11.2299
KFZ-Navigation51.7159,11.2298

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montaggeschlossen
Dienstag18:00 - 19:00
Mittwochgeschlossen
Donnerstag18:00 - 19:00
Freitaggeschlossen
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

Termine nach Vereinbarung

Weitere Informationen

StichwörterFahrschule in Ballenstedt, Fahrschule im Harz, Fahren lernen, Theorieprüfung, Führerscheinkosten, Führerschein kosten, Motorradführerschein kosten, Führerscheintest, Fahrschule in meiner nähe, Führerschein Theorie lernen, Führerschein machen, Führerschein Schnellkurs, Crashkurs Führerschein, Ferienkurs Führerschein, Fahrerlaubnis, Autoführerschein, LKWFührerschein, Motorradführerschein
DienstleistungenFührerschein Klasse A, Führerschein Klasse B, Führeschein Klasse BE, Führerschein Klasse C, Führerschein Klasse T, Erste Hilfe Ausbildung, Ausbildung in allen Zweiradklassen, Ausbildung in der PKW Klasse, Ausbildung in der Anhängerklasse, Ausbildung in allen LKW Klassen, Ausbildung in der Traktorklasse, Führerschein, Fahrausbildung

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Fahrschule

Als privatwirtschaftlich betriebene Schule dient die Fahrschule dem Erwerb der theoretischen und praktischen Kenntnisse, die zum Führen eines Kraftfahrzeugs notwendig sind.

Geschichte der Fahrschule

In Deutschland geht der Begriff Fahrschule auf die Ausbildung von Kutschern im späten 19. Jahrhundert zurück. Es wurden Reit- und Fahrschulen gegründet. In den 1920er Jahren wurden dann Anforderungen an einen Fahrlehrer definiert, 1969 wurde ein erstes Fahrlehrergesetz erlassen.

Führerschein

Die Fahrerlaubnis kann für verschiedene Fahrzeugklassen erworben werden: für Kleinkrafträder (AM), Motorräder bzw. Krafträder (A1, A2, A), mehrspurige Kraftfahrzeuge (B1, B, C1, C), Omnibusse (D, D1) und mehrspurige Kraftfahrzeuge mit Anhänger (BE, C1E, D1E, DE)

Fahrschulunterricht

Um die notwendigen Kenntnisse zum Führen eines Fahrzeugs zu erlangen, ist die Fahrschüler-Ausbildung meist zweiteilig aufgebaut. Erstens gibt es den theoretischen Teil, der mit einer schriftlichen Prüfung abschließt. Zweitens erlernt der Fahrschüler beim Praxisunterricht im Rahmen von Übungsstunden und Sonderfahrten die Fahrpraxis. Dieser Teil wird mit der Praxisprüfung abgeschlossen.

Fahrschüler-Ausbildungsverordnung

Als Bundesrechtsverordnung trat die Fahrschüler-Ausbildungsverordnung erstmals 1976 in Kraft. Die Verordnung beinhaltet Texte zum theoretischen und praktischen Unterricht zum Erwerb des Führerscheins.

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