Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktplatz 3, 39307 Genthin |
Telefon: | 03933876317 |
Fax: | 03933876140 |
E-Mail: | stadtverwaltung@stadt-genthin.de |
Anschrift: | Brandenburger Straße 100, 39307 Genthin |
Telefon: | 039219497000 |
Fax: | 039219499670 |
E-Mail: | naturschutz@lkjl.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 10, 39291 Möckern |
Telefon: | 039221950 |
E-Mail: | info@stadt-moeckern.de |
Anschrift: | Karl–Liebknecht–Str. 10, 39319 Jerichow |
Telefon: | 03934392728 |
Fax: | 03934392730 |
E-Mail: | post@stadt-jerichow.de |
Anschrift: | Platz des Friedens 10, 39245 Gommern |
Telefon: | 039200778923 |
Fax: | 039200778999 |
E-Mail: | kontakt@gommern.de |
Anschrift: | Klosterstr. 14, 14770 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381583101 |
Fax: | 03381586304 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 22, 39179 Barleben |
Telefon: | 0392035652630 |
Fax: | 03920356552630 |
E-Mail: | office@barleben.de |
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Am Rande des Fiener Bruchs, eingebettet in eine landschaftlich reizvolle Umgebung, liegt Gladau. Der im Ursprung slawische Ortsteil von Genthin ist vornehmlich durch die imposante romanische evangelische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.
Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.
Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.
Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.
Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.
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