Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | In der Alten Kaserne 4, 39288 Burg |
Telefon: | 039219495100 |
Fax: | 039219499550 |
E-Mail: | jugendamt@lkjl.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wendstr. 30, 39576 Stendal |
Telefon: | 03931608015 |
Fax: | 03931608002 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Platz der Freiheit 1, 14712 Rathenow |
Telefon: | 033855511298 |
Fax: | 0338555131298 |
E-Mail: | Christoph.Laak@havelland.de |
Anschrift: | Friedrich-Franz-Str. 19, 14770 Brandenburg an der Havel |
Telefon: | 03381584050 |
Fax: | 03381584004 |
E-Mail: | sportverwaltung@stadt-brandenburg.de |
Anschrift: | Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472400 |
Fax: | 0390449008 |
E-Mail: | kreisverwaltung@landkreis-boerde.de |
Anschrift: | Gerhart-Hauptmann-Str. 24-26, 39108 Magdeburg |
Telefon: | 0391115 |
E-Mail: | info@magdeburg.de |
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Jerichow im Landkreis Jerichower Land umfasst die Ortsteile Kleinmangelsdorf, Klietznick, Mangelsdorf und Steinitz. Schon 1144 wurde der Ort mit der Klostergründung Jerichow erstmals in einer Urkunde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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