Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ermslebener Str. 77, 06449 Aschersleben |
Telefon: | 034716841840 |
Fax: | 03471684551840 |
E-Mail: | poststelle@kreis-slk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Breiteweg 12a, 39218 Schönebeck (Elbe) |
Telefon: | 03928710423 |
Fax: | 03928710199 |
E-Mail: | stadt.sbk@schoenebeck-elbe.de |
Anschrift: | Dodendorfer Str. 30, 39171 Sülzetal |
Telefon: | 03920564640 |
Fax: | 03920564649 |
E-Mail: | bauamt@gemeinde-suelzetal.de |
Anschrift: | Schlossstr. 3, 39240 Calbe (Saale) |
Telefon: | 039291563 |
Fax: | 03929156500 |
E-Mail: | stadt@calbe.de |
Anschrift: | Steinstr. 19, 39418 Staßfurt |
Telefon: | 03925981252 |
Fax: | 03925981205 |
E-Mail: | stadtsanierung@stassfurt.de |
Anschrift: | Marktplatz 14, 39249 Barby (Elbe) |
Telefon: | 0392986820 |
Fax: | 03929867220 |
E-Mail: | info@stadt-barby.de |
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Bördeland ist am südöstlichen Rand der Magdeburger Förde gelegen. Die Gemeinde umfasst die Ortsteile Biere, Eggersdorf, Großmühlingen, Eickendorf, Kleinmühligen, Welsleben und Zens. Die landschaftlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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