Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 10, 39606 Osterburg (Altmark) |
Telefon: | 03937492730 |
Fax: | 03937492850 |
E-Mail: | stadt@osterburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bismarckstraße 5, 39517 Tangerhütte |
Telefon: | 03935931725 |
Fax: | 03935931714 |
E-Mail: | j.wagenschein@tangerhuette.de |
Anschrift: | Magdeburger Str. 40, 39326 Rogätz |
Telefon: | 03920827446 |
Fax: | 03920827432 |
E-Mail: | poststelle@elbe-heide.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 15, 39317 Elbe-Parey |
Telefon: | 03934993421 |
Fax: | 03934993424 |
E-Mail: | poststelle@elbe-parey.de |
Anschrift: | In der Alten Kaserne 2, 39288 Burg |
Telefon: | 03921921240 |
Fax: | 03921921600 |
E-Mail: | burg@stadt-burg.de |
Anschrift: | Brunnenbreite 7/8, 39291 Möser |
Telefon: | 03922290821 |
Fax: | 03922290890 |
E-Mail: | info@gemeinde-moeser.de |
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Etwa zehn Kilometer südlich von Tangerhütte befindet sich Uetz. Der Ortsteil von Tangerhütte fand vermutlich 1375 seine urkundliche Ersterwähnung. Ein Besuch der barocken Kirche von 1725 lohnt sich sehr.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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