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Lohnsteuerhilfe Lugau/Erzgebirge (Seite 4)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Im Tempel 10, 09430 Drebach
Telefon:037341435220
Fax:037341435221
E-Mail:sina.richter@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Braun-Str. 104, 08060 Zwickau
Telefon:0375579107
E-Mail:elke.pilniok@vlh.de
Anschrift:Am Schlossberg 7, 08344 Grünhain-Beierfeld
Telefon:03774640997
E-Mail:christa.schmuck@vlh.de
Anschrift:Chemnitzer Str. 47, 09405 Gornau
Telefon:03725342764
E-Mail:joachim.leisker@vlh.de
Anschrift:Mohsdorfer Str. 55, 09217 Burgstädt
Telefon:03724854039
Fax:03724854039
E-Mail:heike.weber@vlh.de
Anschrift:Köthensdorfer Str. 1, 09249 Taura
Telefon:03724667222
E-Mail:birgit.rost@vlh.de
Anschrift:Lauterer Str. 14, 08324 Bockau
Telefon:03771479478
Fax:03771479478
E-Mail:isolde.georgi@vlh.de
Anschrift:Wernsdorfer Str. 1d, 09322 Penig
Telefon:03738185535
E-Mail:ellen.pfefferkorn@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 10, 09577 Niederwiesa
Telefon:037267907695
Fax:037267907697
E-Mail:iris.dietze@vlh.de
Anschrift:Bergsiedlung 4, 08352 Raschau
Telefon:03774823415
Fax:03774823415
E-Mail:marion.weidauer@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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