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Lohnsteuerhilfe Lugau/Erzgebirge (Seite 5)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Karlsbader Str. 65, 08340 Schwarzenberg
Telefon:0377425312
E-Mail:steffen.schoele@vlh.de
Anschrift:Schulstr. 9, 09481 Scheibenberg
Telefon:0373498804
E-Mail:simone.harasim@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 84, 08459 Neukirchen
Telefon:037627096746
Fax:0376291224
E-Mail:frank.neupert@vlh.de
Anschrift:Leubnitzer Hauptstr. 22, 08412 Werdau
Telefon:037614796961
E-Mail:cornelia.spaniol@vlh.de
Anschrift:Adam-Ries-Str. 57, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:03733679240
E-Mail:daniela.moritz@vlh.de
Anschrift:An den Teichen 14, 08412 Werdau
Telefon:037613790
E-Mail:barbara.rettner@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 77a, 09244 Lichtenau
Telefon:0372083804
Fax:03720885626
E-Mail:marion.hadamik@vlh.de
Anschrift:Oberer Bahnhof 13, 09456 Annaberg-Buchholz
Telefon:0373344198
E-Mail:claus.frenzel@vlh.de
Anschrift:Feldstr. 60, 09557 Flöha
Telefon:037265374
Fax:03726784160
E-Mail:evelyn.rauch@vlh.de
Anschrift:Augustusburger Str. 70, 09557 Flöha
Telefon:037267892850
Fax:037267892849
E-Mail:monika.endruschat@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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