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Lohnsteuerhilfe Lugau/Erzgebirge (Seite 7)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Wiesengrund 1b, 08428 Langenbernsdorf
Telefon:03761186146
Fax:03761186147
E-Mail:gabriele.schwarze@vlh.de
Anschrift:Crimmitschauer Str. 51, 04626 Schmölln
Telefon:037626634198
E-Mail:manja.neidel@vlh.de
Anschrift:Freiberger Str. 5, 09569 Oederan
Telefon:03729265275
E-Mail:claus-uwe.neuhauss@vlh.de
Anschrift:Grüner Winkel 22, 09306 Erlau
Telefon:03727648500
Fax:037279799727
E-Mail:margita.martin@vlh.de
Anschrift:Schulstr. 3b, 08349 Johanngeorgenstadt
Telefon:03773883126
Fax:03773882454
E-Mail:sigrid.firchau@vlh.de
Anschrift:Rosengasse 9, 07987 Mohlsdorf
Telefon:036614539993
E-Mail:guenther.stemmler@vlh.de
Anschrift:Eibenstocker Weg 19, 08309 Eibenstock
Telefon:03775255387
E-Mail:heidi.richter@vlh.de
Anschrift:Zöblitzer Siedlung 35, 09496 Marienberg
Telefon:0373634156
Fax:03736318633
E-Mail:joachim.leisker@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Ebert-Str. 33, 04600 Altenburg
Telefon:034474889164
Fax:034474889165
E-Mail:dagmar.gericke@vlh.de
Anschrift:Friedrich-Wolf-Ring 17, 04600 Altenburg
Telefon:03447500597
Fax:03447895065
E-Mail:dagmar.gericke@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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