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Lohnsteuerhilfe Lugau/Erzgebirge (Seite 6)

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Heinrich-Heine-Str. 3/5, 09557 Flöha
Telefon:037266333
E-Mail:ilona.riedel@vlh.de
Anschrift:Bachstr. 16, 08428 Langenbernsdorf
Telefon:0376174168
E-Mail:edelfrid.leupold@vlh.de
Anschrift:Altenhainer Str. 11, 09669 Frankenberg
Telefon:03720671096
E-Mail:heike.weber@vlh.de
Anschrift:An der Südstr. 8, 08309 Eibenstock
Telefon:03775266731
Fax:03775266279
E-Mail:katrin.feustel@vlh.de
Anschrift:Taupadel 56, 04603 Nobitz
Telefon:03449330576
E-Mail:birgit.winter@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 75, 08428 Langenbernsdorf
Telefon:037615012
E-Mail:manuela.tesch@vlh.de
Anschrift:Zick-Zack-Weg 14, 09471 Königswalde
Telefon:0373321976
Fax:03733428873
E-Mail:kerstin.mueller@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 15, 04603 Nobitz
Telefon:03447501183
E-Mail:beate.koehler@vlh.de
Anschrift:Karlsbader Str. 25, 09465 Neudorf
Telefon:0373427357
E-Mail:gisela.martin@vlh.de
Anschrift:Dreiwerdener Weg 60, 09648 Mittweida
Telefon:037279799656
E-Mail:claus-uwe.neuhauss@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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