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Staatsanwaltschaft Görlitz

Obermarkt 22, 2826 Görlitz

(keine Bewertungen)
Telefon:0358146960
Fax:035814696800
E-Mail:poststelle@stagr.justiz.sachsen.de
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Top 3 der häufigsten Fragen aus den Staatsanwaltschaft-FAQ

Weitere Fragen

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Staatsanwaltschaft Görlitz: Informationen zu Staatsanwaltschaft Görlitz

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FAQ und Ratgeber Staatsanwaltschaft
FAQ
 

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zu den FAQ
Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft ist für die Strafverfolgung und Strafvollstreckung zuständig. Auch als Anklagebehörde bekannt, bildet die Staatsanwaltschaft einen wichtigen Teil der Rechtspflege.

Aufgaben der Staatsanwaltschaften

Grundlegend leitet die Staatsanwaltschaft Ermittlungsverfahren, ist für die Anklageerhebung beim Strafgericht, die Anklagevertretung sowie z. T. für die Strafvollstreckung zuständig.

Ermittlungsverfahren

Im Rahmen von Ermittlungsverfahren ermittelt die Staatsanwaltschaft belastende und entlastende Umstände bzw. Aspekte für das Gericht, die für die Bestimmung von Rechtsfolgen einer Tat notwendig sind.

Strafverfolgungsbehörden

Staatsanwaltschaften besitzen kaum eigene Organe, um Ermittlungsmaßnahmen durchzuführen. Daher ist die Staatsanwaltschaft regelmäßig auf Strafverfolgungsbehörden (z. B. Polizei) angewiesen.

Geschichte der Staatsanwaltschaft

Die Staatsanwaltschaft geht geschichtlich auf das mittelalterliche Inquisitionsverfahren zurück. In Frankreich waren Staatsanwälte als fiskalische Beamte für die Strafverfolgung zuständig. In Deutschland wurden erst im frühen 19. Jahrhundert Staatsanwaltschaften eingesetzt.