Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 1, 04651 Bad Lausick |
Telefon: | 03434570117 |
Fax: | 03434570134 |
E-Mail: | k.vierig@bad-lausick.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Ernst-Schneller-Straße 1, 04567 Kitzscher |
Telefon: | 03433790928 |
Fax: | 03433790936 |
E-Mail: | stadtverwaltung@kitzscher.de |
Anschrift: | Markt 1, 04552 Borna |
Telefon: | 03433873160 |
Fax: | 03433873169 |
E-Mail: | stadtverwaltung@borna.de |
Anschrift: | Markt 11, 04643 Geithain |
Telefon: | 034341466201 |
Fax: | 034341466221 |
E-Mail: | stadt@geithain.de |
Anschrift: | Markt 13-15, 04654 Frohburg |
Telefon: | 03434880538 |
Fax: | 03434880539 |
E-Mail: | stadt@frohburg.de |
Anschrift: | Markt 1, 04680 Colditz |
Telefon: | 034381838100 |
Fax: | 03438183822 |
E-Mail: | info@colditz.de |
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Bad Lausick ist eine Kurstadt im Sächsischen Burgen- und Heideland. Der Ort ist in Bad Lausick, Ballendorf, Beucha, Buchheim, Ebersbach, Etzoldshain, Glasten, Kleinbeucha, Lauerbach, Steinbach, Stockheim...
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Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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