Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Brauhausstraße 21, 01662 Meißen |
Telefon: | 035213032502 |
Fax: | 035213032500 |
E-Mail: | kreisbauamt@kreis-meissen.de |
Anschrift: | Remonteplatz 8, 01558 Großenhain |
Telefon: | 035217252602 |
Fax: | 0352172588040 |
E-Mail: | kreisstrassenbauamt@kreis-meissen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Schloßberg 9, 01662 Meißen |
Telefon: | 03521467151 |
Fax: | 03521467263 |
E-Mail: | post@stadt-meissen.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 01623 Lommatzsch |
Telefon: | 03524154042 |
Fax: | 035241540642 |
E-Mail: | info@lommatzsch.de |
Anschrift: | Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz |
Telefon: | 03526550049 |
Fax: | 03526550053 |
E-Mail: | post@nuenchritz.de |
Anschrift: | Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla |
Telefon: | 0352433430 |
Fax: | 03524334333 |
E-Mail: | gemeinde@weinboehla.de |
Anschrift: | Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain |
Telefon: | 03522304262 |
Fax: | 0352230429262 |
E-Mail: | stadtverwaltung@grossenhain.de |
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Diera-Zehren befindet sich unweit nordwestlich von Meißen an der Elbe. Bereits anno 1003 fand der Ort seine urkundliche Ersterwähnung. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten prägen das Ortsbild, wie zum Beispiel...
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Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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