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Stadtkassen in Heynitz - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Weitere Einträge für Stadtkasse aus Meißen (Landkreis)
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Kassenverwaltung Käbschütztal
3.01 km von Heynitz
Anschrift:Kirchgasse 4a, 01665 Käbschütztal
Telefon:03524448711
Fax:03524448799
E-Mail:steuern@gemeinde-kaebschuetztal.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Stadtkasse Nossen
7.32 km von Heynitz
Anschrift:Markt 31, 01683 Nossen
Telefon:03524243424
Fax:03524243411
E-Mail:stadt@nossen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Do 9-11 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
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Stadtkasse Meißen
9.78 km von Heynitz
Anschrift:Markt 1, 01662 Meißen
Telefon:03521467252
Fax:03521467263
E-Mail:post@stadt-meissen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
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Kassenverwaltung Klipphausen
10.35 km von Heynitz
Anschrift:Talstr. 3, 01665 Klipphausen
Telefon:03520421736
Fax:03520421729
E-Mail:gitta.burkhardt@klipphausen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Fr 7-12 Uhr
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Kassenverwaltung Diera-Zehren
11.93 km von Heynitz
Anschrift:Am Göhrischblick 1, 01665 Diera-Zehren
Telefon:03526755642
Fax:03526755659
E-Mail:kaemmerei@diera-zehren.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
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Stadtkasse Lommatzsch
12.71 km von Heynitz
Anschrift:Am Markt 1, 01623 Lommatzsch
Telefon:03524154034
Fax:035241540634
E-Mail:kasse@lommatzsch.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
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Stadtkasse Coswig
14.01 km von Heynitz
Anschrift:Karrasstraße 2, 01640 Coswig
Telefon:0352366216
Fax:0352366339
E-Mail:stadt@coswig.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Kassenverwaltung Niederau
14.01 km von Heynitz
Anschrift:Rathenaustr. 4, 01689 Niederau
Telefon:03524333629
Fax:0352433368811
E-Mail:post@gemeinde-niederau.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-11:30 Uhr
Di 9-11:30 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 13-15:30 Uhr
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Kassenverwaltung Weinböhla
14.77 km von Heynitz
Anschrift:Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla
Telefon:03524334323
Fax:03524332258
E-Mail:kaemmerei@weinboehla.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
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Kassenverwaltung Stauchitz
18.32 km von Heynitz
Anschrift:Thomas-Müntzer-Platz 2, 01594 Stauchitz
Telefon:03526887211
Fax:03526887269
E-Mail:gemeinde@stauchitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 18:00 Uhr
D0 8:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 12:30 Uhr bis 16:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Stadtkasse Heynitz
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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