Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Remonteplatz 8, 01558 Großenhain |
Telefon: | 035217252602 |
Fax: | 0352172588040 |
E-Mail: | kreisstrassenbauamt@kreis-meissen.de |
Anschrift: | Brauhausstraße 21, 01662 Meißen |
Telefon: | 035213032502 |
Fax: | 035213032500 |
E-Mail: | kreisbauamt@kreis-meissen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz |
Telefon: | 03526550049 |
Fax: | 03526550053 |
E-Mail: | post@nuenchritz.de |
Anschrift: | Hauptstraße 36 a, 01619 Zeithain |
Telefon: | 03525766283 |
Fax: | 03525760017 |
E-Mail: | post@zeithain.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 01623 Lommatzsch |
Telefon: | 03524154042 |
Fax: | 035241540642 |
E-Mail: | info@lommatzsch.de |
Anschrift: | Hauptmarkt 1, 01558 Großenhain |
Telefon: | 03522304262 |
Fax: | 0352230429262 |
E-Mail: | stadtverwaltung@grossenhain.de |
Anschrift: | Schloßberg 9, 01662 Meißen |
Telefon: | 03521467151 |
Fax: | 03521467263 |
E-Mail: | post@stadt-meissen.de |
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Hirschstein befindet sich am Rand der Lommatzscher Pflege und wird von der Elbe durchflossen. Ein Besuch des geschichtsträchtigen Schlosses Hirschstein, welches schon 1205 schriftlich dokumentiert wurde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.
Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.
Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.
Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.
Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.
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