Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Radener Str. 2, 01609 Röderaue |
Telefon: | 0352636680 |
Fax: | 03526366815 |
E-Mail: | info@roederaue.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstraße 36a, 01619 Zeithain |
Telefon: | 0352576620 |
Fax: | 03525760017 |
E-Mail: | post@zeithain.de |
Anschrift: | Reppiser Straße 10, 01609 Gröditz |
Telefon: | 03526332826 |
Fax: | 03526332868 |
E-Mail: | standesamt@groeditz.de |
Anschrift: | Glaubitzer Straße 10, 01612 Nünchritz |
Telefon: | 03526550015 |
Fax: | 03526550053 |
E-Mail: | standesamt@nuenchritz.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 01589 Riesa |
Telefon: | 035257000 |
E-Mail: | info@stadt-riesa.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 04932 Röderland |
Telefon: | 03533483828 |
Fax: | 03533483834 |
E-Mail: | info@gemeinde-roederland.de |
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Etwa 11 km von Riesa entfernt liegt Wülknitz in der Großenhainer Pflege. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen das historische Angerdorf Wülknitz, die Dorfkirche Streumen und die Rittergutsanlage.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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