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Personalvermittlung in Freiberg im Branchenbuch


AP Management LORENZ - Arbeits- und Personalvermittlung im Branchenbuch Freiberg

Hornstraße 15, 09599 Freiberg


03731 6929603


Der Gewerbeeintrag AP Management LORENZ - Arbeits- und Personalvermittlung in Freiberg ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Personalvermittlung.

AP Management LORENZ - Arbeits- und Personalvermittlung

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Wir vermitteln Arbeit sowie Personal für alle Bereiche.

Anschrift

StraßeHornstraße 15
PLZ, Ort09599 Freiberg
Koordinaten50.9217,13.3356
KFZ-Navigation50.9217,13.3356

Weitere Kontaktdaten


Öffnungszeiten

Montag09:00 - 16:00
Dienstag09:00 - 18:00
Mittwoch09:00 - 16:00
Donnerstag09:00 - 18:00
Freitag09:00 - 16:00
Samstaggeschlossen
Sonntaggeschlossen

nach Vereinbarung

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Personalvermittlung

Personalvermittler bzw. Headhunter sind in der Rubrik Personalvermittlung im Branchenbuch auf ortsdienst.de verzeichnet. Normalerweise vermitteln Headhunter passendes Personal an Arbeitgeber und erhalten dafür eine Provision.

Aufgaben des Headhunters

Headhunter bzw. Personalvermittler suchen nach passendem Personal für den jeweiligen Arbeitgeber. Dafür werden offene Stellenangebote akquiriert, Besetzungsbilder angefertigt und dies mittels Profiling mit dem potentiellen Arbeitnehmer abgeglichen. Zielstellung ist es, einen Vertragsabschluss für ein Beschäftigungsverhältnis zu erwirken.

Anforderungen an den Personalvermittler

Grundlegend wird von einem Personalvermittler erwartet, dass er neutral und objektiv ist und über eine gefestigte Persönlichkeit verfügt. Ebenfalls sind Kommunikationsfreudigkeit, Reisebereitschaft und eine gute Selbstorganisation typische Eigenschaften des Personalvermittlers.

Aufgabenfelder der Personalvermittlung

Personalvermittler sind sehr häufig im Bereich der Arbeitsvermittlung (z. B. für die Bundesagentur für Arbeit) tätig. Ebenfalls sind Personalvermittler in Zeitarbeitsunternehmen untergebracht. Ferner sind eigene Vermittlungsagenturen oder Executive Search-Agencies als wichtige Einsatzgebiete der Personalvermittler zu nennen.

Erlaubnispflicht der Arbeitsvermittler

Bis 2002 bestand in Deutschland eine Erlaubnispflicht für Personalvermittler (insb. Arbeitsvermittler). Ihnen wurden für ihre Tätigkeit die Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung und die Erlaubnis zur privaten Arbeitsvermittlung unter entsprechenden Auflagen erteilt. Seit 2002 ist die gesamte Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung nicht mehr erlaubnispflichtig.

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