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Anschrift: | Altmarkt 30, 09337 Hohenstein-Ernstthal |
Telefon: | 03723402290 |
Fax: | 03723402309 |
E-Mail: | gruen.liegenschaften@hohenstein-ernstthal.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchweg 7, 09353 Oberlungwitz |
Telefon: | 037236683228 |
Fax: | 037236683229 |
E-Mail: | kg.oberlungwitz@evlks.de |
Anschrift: | Hauptstraße 192, 09355 Gersdorf |
Telefon: | 0372039190 |
Fax: | 03720391911 |
E-Mail: | sekretariat@gemeinde-gersdorf.de |
Anschrift: | Rathausstraße 40, 09337 Callenberg |
Telefon: | 03723699960 |
Fax: | 037236999666 |
E-Mail: | gemeindeverwaltung@callenberg.de |
Anschrift: | Hauptstraße 13, 09394 Hohndorf |
Telefon: | 03729812493 |
E-Mail: | kanzlei@kirche-hohndorf.de |
Anschrift: | Obere Hauptstraße 26, 09385 Lugau |
Telefon: | 0372952677 |
Fax: | 0372955219 |
E-Mail: | info@stv.lugau.de |
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Hohenstein-Ernstthal ist sehr bekannt als Geburtsort des Schriftstellers Karl May und durch den Sachsenring. Die Stadt entstand im 15. Jahrhundert nach Silberfunden als Bergbaustadt und bietet seinen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.
Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.
Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.
Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.
Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.
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