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Anschrift: | Neumarkt 2, 08107 Kirchberg/Erzgebirge |
Telefon: | 03760283156 |
Fax: | 03760283299 |
E-Mail: | stadt@kirchberg.de |
Anschrift: | Gerhart-Hauptmann-Weg 1, 08371 Glauchau |
Telefon: | 0375440221900 |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Poststraße 1, 08112 Wilkau-Haßlau |
Telefon: | 03756910332 |
Fax: | 03756910155 |
E-Mail: | Poststelle@wilkau-hasslau.de |
Anschrift: | Hauptstraße 52, 08134 Langenweißbach |
Telefon: | 0376035590 |
Fax: | 03760355910 |
E-Mail: | info@gv-langenweissbach.de |
Anschrift: | Schloss Wildenfels, 08134 Wildenfels |
Telefon: | 0376035593317 |
Fax: | 0376035593322 |
E-Mail: | sekretariat@wildenfels.de |
Anschrift: | Wiesenaue 41, 08141 Reinsdorf |
Telefon: | 03752741234 |
Fax: | 03752741250 |
E-Mail: | standesamt@reinsdorf.de |
Anschrift: | Hübelstr. 12, 08328 Stützengrün |
Telefon: | 0374626540 |
Fax: | 03746265450 |
E-Mail: | info@stuetzengruen.de |
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Kirchberg liegt am Westrand des Erzgebirges und ist auch als „Stadt der sieben Hügel“ bekannt. Besiedelt wurde der Ort zwischen 1190 und 1212 und heute ist Kirchberg gegliedert in Kirchberg...
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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