Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Bundesstraße 3, 25785 Nordhastedt-Osterwohld |
Telefon: | 048041865333 |
E-Mail: | christof.vetter@dithmarschen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Gut Hanerau, 25557 Hanerau-Hademarschen |
Telefon: | 048723887 |
E-Mail: | rmniemoeller@lksh.de |
Anschrift: | Ziegelhof 6, 25524 Itzehoe |
Telefon: | 04821684292 |
E-Mail: | crosenow@lksh.de |
Anschrift: | Holzurburg, 27624 Bad Bederkesa |
Telefon: | 047553331429 |
E-Mail: | Tobias.Loewer@nfa-harsefld.niedersachsen.de |
Anschrift: | Kleiner Birkenweg 5, 27607 Sievern |
Telefon: | 047433228917 |
Fax: | 047433939998 |
E-Mail: | Stefan.Broessling@nfa-harsefld.niedersachsen.de |
Anschrift: | Lehmbek 9a, 24794 Borgstedt |
Telefon: | 043924609 |
E-Mail: | sbielfeldt@lksh.de |
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Am Übergang der Matsch zur Geest befindet sich Sankt Michaelisdonn. Zahlreiche Sehenswürdigkeiten sind in der Gemeinde zu finden, wie zum Beispiel die Kirche von 1611, das einzigartige Freimaurer-Museum...
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Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.
Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.
Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.
Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).
Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.
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