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Anschrift: | Barlachstr. 2, 23909 Ratzeburg |
Telefon: | 045418880 |
Fax: | 04541888237 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Fünfhausen 1, 23909 Ratzeburg |
Telefon: | 04541800224 |
Fax: | 04541800240 |
E-Mail: | standesamt@amt-lauenburgische-seen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Unter den Linden 1, 23909 Ratzeburg |
Telefon: | 045418000157 |
Fax: | 0454180009999 |
E-Mail: | stadt@ratzeburg.de |
Anschrift: | Am Schart 16, 23919 Berkenthin |
Telefon: | 04544800125 |
Fax: | 04544800131 |
E-Mail: | info@amt-berkenthin.de |
Anschrift: | Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln |
Telefon: | 04542803147 |
Fax: | 04542803500 |
E-Mail: | stadt@moelln.de |
Anschrift: | Wasserkrüger Weg 16, 23879 Mölln |
Telefon: | 04542803147 |
Fax: | 04542803111 |
E-Mail: | mail@amt-breitenfelde.de |
Anschrift: | Ratzeburger Allee 16, 23564 Lübeck |
Telefon: | 0451115 |
E-Mail: | standesamt@luebeck.de |
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Bäk ist durch seine Lage am Ratzeburger See besonders attraktiv für Besucher. Im Jahre 1581 wurde der Ort gegründet. Die Nähe zur Stadt Ratzeburg macht Bäk zu einem beliebten Ausflugsort für Besucher.
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Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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