Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Marktstraße 12, 25899 Niebüll |
Telefon: | 04661601250 |
Fax: | 04661601151 |
E-Mail: | info@amt-suedtondern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bahnweg 20-22, 25980 Sylt |
Telefon: | 046518510 |
Fax: | 04651851290 |
E-Mail: | info@gemeinde-sylt.de |
Anschrift: | Bahnweg 20-22, 25980 Sylt |
Telefon: | 04651851350 |
Fax: | 04651851290 |
E-Mail: | info@gemeinde-sylt.de |
Anschrift: | Hafenstraße 23, 25938 Wyk auf Föhr |
Telefon: | 046815004828 |
Fax: | 046815004850 |
E-Mail: | info@amtfa.de |
Anschrift: | Theodor-Storm-Straße 2, 25821 Bredstedt |
Telefon: | 04671919287 |
Fax: | 04671919293 |
E-Mail: | info@amnf.de |
Anschrift: | Theodor-Storm-Str. 2, 25821 Bredstedt |
Telefon: | 04671919287 |
Fax: | 04671919293 |
E-Mail: | info@amnf.de |
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Rantum auf der Insel Sylt liegt im Kreis Nordfriesland. Der Name Rantum wurde erstmals 1142 auf einer Seekarte erwähnt. Sehenswert sind die Eidum-Vogelkoje und der Nationalpark Schleswig-Holsteinisches...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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