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Anschrift: | Blomkamp 23, 22549 Hamburg |
Telefon: | 040428652610 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Kieler Straße 103, 25474 Bönningstedt |
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Anschrift: | Bleiche 5, 21640 Horneburg |
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Anschrift: | Notkestraße 95, 22607 Hamburg |
Telefon: | 040428652510 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Reichenstraße 38, 25355 Barmstedt |
Telefon: | 04123684080 |
Fax: | 0412385242 |
Anschrift: | Koppelstraße 7, 22527 Hamburg |
Telefon: | 040428652710 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Wilhelm-Busch-Weg 7, 25358 Horst (Holstein) |
Telefon: | 0412638404 |
Fax: | 0412638406 |
Anschrift: | Kottmeierstr. 1, 21614 Buxtehude |
Telefon: | 041616470 |
Anschrift: | Garstedter Weg 24, 22453 Hamburg |
Telefon: | 040428652410 |
E-Mail: | polizeioeffentlichkeitsarbeit@polizei.hamburg.de |
Anschrift: | Sietwender Str. 12, 21706 Drochtersen |
Telefon: | 04143911880 |
Am Rand der Geest ist Heist gelegen. Schon 1276 wurde der Ort schriftlich dokumentiert. Der Reitstall von Heist besitzt regional große Bekanntheit. Zudem ist der nahe gelegene Flugplatz Uetersen sehenswert.
mehrDie Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.
Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.
Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.
Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.
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