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Anschrift: | Wassermühlenstr. 7, 25436 Uetersen |
Telefon: | 041227140 |
Fax: | 04122400388 |
E-Mail: | info@stadt-uetersen.de |
Anschrift: | Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn |
Telefon: | 0412145020 |
Fax: | 04121450292260 |
E-Mail: | info@kreis-pinneberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Wedeler Chaussee 21, 25492 Heist |
Telefon: | 04122854162 |
Fax: | 04122854140 |
E-Mail: | info@amt-gums.de |
Anschrift: | Wittstocker Str. 7, 25436 Tornesch |
Telefon: | 0412295720 |
Fax: | 0412255844 |
E-Mail: | info@tornesch.de |
Anschrift: | Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn |
Telefon: | 04121231260 |
Fax: | 0412121327 |
E-Mail: | ordnungsamt@elmshorn.de |
Anschrift: | Lornsenstraße 52, 25335 Elmshorn |
Telefon: | 04121240919 |
Fax: | 04121240944 |
E-Mail: | standesamt@elmshorn-land.de |
Anschrift: | Bismarckstraße 8, 25421 Pinneberg |
Telefon: | 041012110 |
Fax: | 04101211400 |
E-Mail: | info@stadtverwaltung.pinneberg.de |
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Uetersen im Kreis Pinneberg ist auch als "Rosenstadt an der Pinnau" bekannt und gehört zur Metropolregion Hamburg. Etwa 30 km nordwestlich von Hamburg und am Fluss Pinnau gelegen, lassen archäologische...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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