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Anschrift: | Rundfunkplatz 1, 80335 München |
Telefon: | 089590001 |
E-Mail: | info@br-online.de |
Rendsburg liegt am Nord-Ostsee-Kanal und verbindet die beiden Landesteile Schleswig und Holstein. Die Stadt wurde um 1150 gegründet und 1199 in der "Chronica Slavorum" von Arnold von Lübeck schriftlich...
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Als Rundfunk bezeichnet man die Übertragung von Informationen in Form von Bildern, Ton oder Text in Form von elektromagnetischen Wellen an ein Empfangsgerät. Empfangsgeräte sind Radios, Fernseher oder Mobilfunkgeräte.
Der öffentlich-rechtliche Rundfunk folgt der Verpflichtung des Staates, den Bürgern eine umfassende und freie Meinungsbildung zu ermöglichen. Die Rundfunkprogramme sollen umfassende Informationen bieten und die Vielfalt der in der Gesellschaft bestehenden Meinungsrichtungen zum Ausdruck bringen.
Beim privaten Rundfunk werden die Programme privat und autonom gestaltet. Es besteht für die Sender neben der großen Freiheit in der Programmgestaltung auch die Forderung der Gesetzgeber nach Meinungsvielfalt in den Sendungen.
Diese Art von Gebühren gelten in Deutschland als abgabenrechtliche Beiträge. Rundfunkgebühren tragen zur Finanzierung des durch den Rundfunkstaatsvertrag geregelten Auftrags zur Grundversorgung durch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bei. Die Rundfunkgebühr wurde ehemals über die Gebühreneinzugszentrale (GEZ) erhoben. Seit 2013 wurde die Rundfunkgebühr durch den Rundfunkbeitrag in gleicher Höhe ersetzt und pro Haushalt erhoben wird.
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