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Vollstreckungsgericht Schleswig

Lollfuß 78 , 24837 Schleswig

(4.0 Sterne, 2 Bewertungen)
Telefon:046218150
Fax:04621815311
E-Mail:verwaltung@ag-schleswig.landsh.de
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Das Vollstreckungsgericht ist mit Vollstreckungshandlungen und entsprechenden Anordnungen betraut. In der Regel gehören Vollstreckungsgerichte als eigenständige Abteilung einem Amtsgericht an.


Top 3 der häufigsten Fragen aus den Vollstreckungsgericht-FAQ

Weitere Fragen

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Vollstreckungsgericht Schleswig: Informationen zu Vollstreckungsgericht Schleswig

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Vollstreckungsgericht

Als Teil des Amtsgerichts ist das Vollstreckungsgericht für die Anordnung von Vollstreckungshandlungen zuständig.

Aufgaben der Vollstreckungsgerichte

Vollstreckungsgerichte fungieren bei der Vollziehung von Arrest als Arrestgerichte. Auch bei Zwangsversteigerungen und Zwangsvollstreckungen kann das Vollstreckungsgericht tätig werden.

Örtliche Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts

Bei Zwangsversteigerungen ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk sich das Grundstück befindet. Bei anderen Verfahren ergibt sich die Zuständigkeit des Vollstreckungsgerichts daraus, wo das Vollstreckungsverfahren stattfinden soll bzw. stattgefunden hat.

Zwangsvollstreckungsrecht

In Deutschland beschreibt das Zwangsvollstreckungsrecht die Anwendung staatlicher Gewalt zur Durchsetzung von öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Ansprüchen eines Gläubigers. Grundlage bildet eine Betreibung bzw. ein vollstreckbarer Titel, der allgemein vom Vollstreckungsgericht ausgesprochen wird.

Vollstreckungsbehörde

Bei privatrechtlichen Forderungen werden regelmäßig Gerichtsvollzieher bzw. Vollstreckungsgerichte tätig. Hingegen beschäftigt sich die Vollstreckungsbehörde allgemein mit öffentlich-rechtlichen Forderungen.