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Anschrift: | Segeberger Str. 41, 23845 Itzstedt |
Telefon: | 04535509147 |
Fax: | 04535509153 |
E-Mail: | info@amt-itzstedt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hamburger Straße 28, 23816 Leezen |
Telefon: | 045529977312 |
Fax: | 04552997799 |
E-Mail: | info@amt-leezen.de |
Anschrift: | Eckhorst 34, 22941 Bargteheide |
Telefon: | 04532404560 |
Fax: | 04532404599 |
E-Mail: | info@bargteheide-land.de |
Anschrift: | Eckhorst 34, 22941 Bargteheide |
Telefon: | 04532404552 |
Fax: | 04532404599 |
E-Mail: | info@bargteheide-land.de |
Anschrift: | Markt 5, 23843 Bad Oldesloe |
Telefon: | 04531504240 |
Fax: | 04531504900 |
E-Mail: | info@badoldesloe.de |
Anschrift: | Louise-Zietz-Straße 4, 23843 Bad Oldesloe |
Telefon: | 04531176126 |
Fax: | 04531176160 |
E-Mail: | zentrale@amt-bad-oldesloe-land.de |
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Bereits im Jahr 1207 fand die Sülfelder Kirche urkundliche Erwähnung. Der Ort liegt in der Nähe von Itzstedt am früheren Alster-Beste-Kanal. Große Bekanntheit besitzt die Gemeinde durch das frühere Gut...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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