Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Elmshorner Straße 27, 25358 Horst (Holstein) |
Telefon: | 04126392862 |
Fax: | 04126392817 |
E-Mail: | info@amt-horst-herzhorn.de |
Anschrift: | Viktoriastr. 16-18, 25524 Itzehoe |
Telefon: | 04821690 |
Fax: | 0482169356 |
E-Mail: | info@steinburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lornsenstraße 52, 25335 Elmshorn |
Telefon: | 04121240919 |
Fax: | 04121240944 |
E-Mail: | standesamt@elmshorn-land.de |
Anschrift: | Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn |
Telefon: | 04121231260 |
Fax: | 0412121327 |
E-Mail: | ordnungsamt@elmshorn.de |
Anschrift: | Am Markt 4, 25348 Glückstadt |
Telefon: | 04124930124 |
Fax: | 0412493066124 |
E-Mail: | standesamt@glueckstadt.de |
Anschrift: | Birkenweg 29, 25361 Krempe |
Telefon: | 04824389034 |
E-Mail: | m.schoene@amt-krempermarsch.landsh.de |
Anschrift: | Wassermühlenstr. 7, 25436 Uetersen |
Telefon: | 041227140 |
Fax: | 04122400388 |
E-Mail: | info@stadt-uetersen.de |
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Altenmoor ist im Königsmoor gelegen und befindet sich westlich von Elmshorn. Die landwirtschaftlich geprägte Gemeinde ist besonders für Erholung Suchende attraktiv.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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