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Anschrift: | Elmshorner Str. 27, 25358 Horst |
Telefon: | 04126392833 |
Fax: | 04126392817 |
E-Mail: | info@amt-horst-herzhorn.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Lornsenstraße 52, 25335 Elmshorn |
Telefon: | 04121240926 |
Fax: | 04121240944 |
E-Mail: | poststelle@elmshorn-land.de |
Anschrift: | Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn |
Telefon: | 041212310 |
Fax: | 0412122384 |
E-Mail: | hauptamt@elmshorn.de |
Anschrift: | Birkenweg 29, 25361 Krempe |
Telefon: | 04824389024 |
Fax: | 04824389010 |
E-Mail: | info@amt-krempermarsch.landsh.de |
Anschrift: | Am Markt 4, 25348 Glückstadt |
Telefon: | 04124930232 |
Fax: | 0412493066232 |
E-Mail: | m.heller@glueckstadt.de |
Anschrift: | Chemnitzstraße 30, 25355 Barmstedt |
Telefon: | 04123688153 |
Fax: | 04123688144 |
E-Mail: | info@amt-rantzau.de |
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In einem ehemaligen Moorgebiet, in der Nähe von Elmshorn ist der Ort Kiebitzreihe gelegen. Anno 1650 fand die Gemeinde erstmals urkundliche Erwähnung und ist heute vor allem durch sein mannigfaltiges...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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