Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Birkenweg 29, 25361 Krempe |
Telefon: | 04824389028 |
Fax: | 04824389010 |
E-Mail: | info@amt-krempermarsch.landsh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Elmshorner Str. 27, 25358 Horst |
Telefon: | 04126392876 |
Fax: | 04126392817 |
E-Mail: | info@amt-horst-herzhorn.de |
Anschrift: | Osterholz 5, 25524 Breitenburg |
Telefon: | 0482899031 |
Fax: | 0482899099 |
E-Mail: | info@amt-breitenburg.de |
Anschrift: | Reichenstraße 23, 25524 Itzehoe |
Telefon: | 04821603226 |
Fax: | 04821603321 |
E-Mail: | stadtverwaltung@itzehoe.de |
Anschrift: | Lornsenstraße 52, 25335 Elmshorn |
Telefon: | 04121240932 |
Fax: | 04121240944 |
E-Mail: | poststelle@elmshorn-land.de |
Anschrift: | Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn |
Telefon: | 041212310 |
Fax: | 0412122384 |
E-Mail: | info@elmshorn.de |
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Östlich von Krempe befindet sich der Ort Süderau. Dieser ist vor allem für die ehemalige Burg, die für den Landkreis namensgebende Steinburg, bekannt.
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Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.
Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.
Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.
Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.
Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.
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