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Anschrift: | Hillgasse 16, 04600 Altenburg |
Telefon: | 08003007007 |
E-Mail: | altenburg@kbs.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Friedrich-Ebert-Straße 63, 04109 Leipzig |
Telefon: | 08003007008 |
Fax: | 034198275300 |
E-Mail: | chemnitz@kbs.de |
Anschrift: | Reichsstraße 5, 07545 Gera |
Telefon: | 0365918000 |
Fax: | 03659180175890 |
E-Mail: | service.in.gera@drv-bund.de |
Anschrift: | Georg-Schumann-Straße 146, 04159 Leipzig |
Telefon: | 034155055 |
Fax: | 034155045900 |
E-Mail: | leipzig-aub@drv-md.de |
Anschrift: | Brunnenstraße 21, 08056 Zwickau |
Telefon: | 08003007008 |
Fax: | 03752793160 |
E-Mail: | chemnitz@kbs.de |
Anschrift: | Jagdschänkenstr. 50, 09117 Chemnitz |
Telefon: | 08003007008 |
Fax: | 03718013127 |
E-Mail: | chemnitz@kbs.de |
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Die Gemeinde Haselbach liegt im Landkreis Altenburger Land in Thüringen und grenzt an die Gemeinden Treben und Meuselwitz sowie an Regis-Breitingen in Sachsen. Haselbach wurde 1282 zum ersten Mal in einer...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die gesetzliche Rentenversicherung ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Seit 2005 ist die gesetzliche Rentenversicherung als Deutsche Rentenversicherung bekannt.
Die Deutsche Rentenversicherung verfügt über zwei Bundesträger: Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See sowie die Deutsche Rentenversicherung Bund- Die Regionalträger tragen regelmäßig einen Namenszusatz für die regionale Zuständigkeit.
Man unterscheidet im Wesentlichen zwischen folgenden Arten der Rente: die Altersrente, die Renten wegen Todes (u. a. Witwenrente, Waisenrente) sowie Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Die Deutsche Rentenversicherung kann zu Rentenbeginn, Rentenhöhe, Rentenalter etc. informieren.
Im Wesentlichen erfüllt die Deutsche Rentenversicherung zwei Aufgabenbereiche: 1. Auskünfte und Beratungen mittels Auskunfts- und Beratungsstellen, Themensprechtagen, Vorträgen etc. sowie 2. die Unterstützung der medizinischen und beruflichen Rehabilitation.
Die wichtigste Rechtsgrundlage für die Arbeit der Deutschen Rentenversicherung ist das Sechste Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Darin werden u. a. Angaben zum versicherten Personenkreis, zu Leistungen sowie zur Finanzierung gemacht.
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