Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Platz der Einheit 4, 04618 Langenleuba-Niederhain |
Telefon: | 0344978100 |
Fax: | 03449781018 |
E-Mail: | info@gemeinde-langenleuba-niederhain.de |
Anschrift: | Lindenaustraße 10, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447586132 |
Fax: | 03447586100 |
E-Mail: | landratsamt@altenburgerland.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Bachstraße 1, 04603 Nobitz |
Telefon: | 0344731080 |
Fax: | 03447310829 |
E-Mail: | sekretariat@gemeinde-nobitz.de |
Anschrift: | Markt 6, 09322 Penig |
Telefon: | 03738195948 |
Fax: | 03738195923 |
E-Mail: | info@penig.de |
Anschrift: | Markt 1, 08396 Waldenburg |
Telefon: | 03760812337 |
Fax: | 03760812310 |
E-Mail: | info@waldenburg.de |
Anschrift: | Markt 13-15, 04654 Frohburg |
Telefon: | 03434880569 |
Fax: | 03434880539 |
E-Mail: | y.jahn-poehlmann@frohburg.de |
Anschrift: | Spalatinpromenade 8, 04600 Altenburg |
Telefon: | 03447594380 |
Fax: | 03447594389 |
E-Mail: | standesamt@stadt-altenburg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Langenleuba-Niederhain ist eine Gemeinde, die im Landkreis Altenburger Land in Thüringen liegt. Die Kreisstadt Altenburg befindet sich in etwa 11 km Entfernung. Der Ort wurde erstmals 1290 urkundlich...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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